Erhöhung des Aufstiegs-BAföG – bis zu 75% Förderung möglich
Dank Erhöhung bis zu 75% der Lehrgangskosten sparen!*
So günstig ging Weiterbildung noch nie!
*Hinweis: Das IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH hat keinen Einfluss auf die Vergabe und Bewilligung von Anträgen zum Aufstiegs-BAföG. Der Inhalt dieser Seite beinhaltet die aktuellen Bedingungen und Änderungen seit dem 01.08.2020. Weitere Änderungen sind jederzeit möglich.
Weitere Informationen unter www.aufstiegs-bafoeg.info
Individuelle und qualitativ hochwertige Weiterbildung bildet die Grundlage, dein persönliches Karriere Portfolio zu gestalten.
Du vertiefst dadurch dein Fachwissen, wodurch dir der Weg zur Fach- oder Führungskraft ermöglicht wird.
Ganz egal ob du gerade deine Ausbildung beendet hast, schon erste Berufserfahrung gesammelt hast oder bereits Spezialist in deinem Berufsfeld bist:
Am IHK-Bildungszentrum Karlsruhe findest du zu jeder Station auf deinem Karriereweg den passenden Baustein zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung.
Durch die aktuelle Erhöhung des Aufstiegs-BAföGs kannst du diesen Schritt ab sofort so günstig gehen wie noch nie!
Die 3 wichtigsten Punkte zum Aufstiegs-BAföG:
Schritt 1
Du bekommst 50% der Lehrgangskosten (abzgl. Literaturkosten) vom Staat „geschenkt“.
Und das völlig unabhängig von deiner finanziellen und sozialen Situation.
Schritt 2
Die verbleibenden Lehrgangskosten kannst du zinsfrei
(bis maximal 6 Jahre Laufzeit) mit einem KfW-Kredit finanzieren.
Schritt 3
Die verbleibenden Lehrgangskosten kannst du nochmals um 50% reduzieren, wenn du erfolgreich abschließt und einen weiteren Antrag bei der KfW-Bank stellst.
Das bedeutet im Klartext, dass du aktuell
75% der Lehrgangsgebühren sparen kannst!*
Auf der Suche nach der passenden Weiterbildung?
Wenn du dir unsicher bist, ob der Kurs förderfähig ist oder du dir bei der Wahl des passenden Praxisstudiengangs unsicher bist, beraten wir dich gerne persönlich & unverbindlich.
Häufig gebucht mit Aufstiegs-BAföG-Förderung:
Karriere machen mit finanzieller Unterstützung:
Wer hat Anspruch auf das Aufstiegs-BAföG?
Die Förderung gilt grundsätzlich für alle, die einen sogenannten Fortbildungsabschluss anstreben.
Im Bildungszentrum der IHK Karlsruhe findest du bspw. etliche Meister- und Fachwirtabschlüsse, sowie Praxisstudiengänge in unterschiedlichen und spezialisierten Themenfeldern wie bspw. Bilanzbuchhalter, Personalfachkaufleute oder IT-Projektleiter.
Die Ansprüche gelten für Personen unabhängig von deren Alter. Die Förderung der Kursgebühr ist einkommensunabhängig. Dies gilt nicht für zusätzliche Unterhaltsleistungen. Eine Förderung ist unabhängig ob du aktuell in einem Anstellungsverhältnis bist oder den Kurs in Vollzeit besuchen möchtest.
Informiere dich unbedingt über die jeweilige Ausbildungs- und Prüfungsordnung deiner Wunschfortbildung. Für die Zulassung zur Prüfung musst du die jeweiligen Voraussetzungen des Kurses erfüllen (bspw. abgeschlossene Berufsausbildung und entsprechende Berufserfahrung).
Nur wenn du die Zulassungsvoraussetzungen vollständig erfüllst, hast du Aussicht auf eine Förderung durch das Aufstiegs-BAföG.
Zuschüsse für Deinen Lebensunterhalt neben deinem weiterführenden Praxisstudium kannst du als alleinstehende und verheiratete Person erhalten. Zusätzliche Unterstützung gibt es bspw. auch für alleinerziehende Elternteile in Form von Kinderbetreuungskosten.
Diese Veränderungen sind beim Aufstiegs-BAföG eingetreten
Kürzlich wurde durch den Bundestag eine Erhöhung des Aufstiegs-BAföG beschlossen.
Damit soll erreicht werden, Fortbildungen künftig noch stärker finanziell zu fördern und auf diese Weise die Chancen einer beruflichen Karriere für Personen ohne Hochschulstudium beziehungsweise akademische Laufbahn zu erhöhen.
Seit 01. August 2020 gibt es für sogenannte Fortbildungsabschlüsse eine Gebührenübernahme bis zu 50 Prozent gegenüber bislang 40 Prozent. Für den Rest deiner durch das weiterführende Praxisstudium anfallenden Fortbildungskosten kannst du ein Darlehen beantragen. Von diesem musst du nicht mehr wie bisher 60 Prozent, sondern nur noch die Hälfte zurückzahlen.
Dient deine Fortbildung dazu, deine berufliche Karriere in die Selbstständigkeit zu verlagern, bekommst du das Darlehen sogar komplett erlassen.
Achtung! Wichtig ist es für Dich zu wissen, dass die Förderung „nur“ die Lehrgangs- und Prüfungskosten in Deinem Praxisstudium abdeckt. Für zusätzliche Aufwendungen, wie beispielsweise Literaturkosten, musst Du weiterhin selbst aufkommen. Einen Zuschuss gibt es aber bei den Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Formblatt M).
Wie beantrage ich die Förderung für meine Fortbildung am IHK-Bildungszentrum Karlsruhe?
Das Antragsformular A für das Aufstiegs-BAföG stellt dir das Bundesministerium für Bildung und Forschung, kurz BMBF zur Verfügung. Hier kannst du dieses herunterladen, ausfüllen und nach deiner Anmeldung am IHK-Bildungszentrum einreichen.
Solltest du ein Formblatt B oder Formblatt F benötigen, melde dich gerne bei uns.
Es ist vollkommen ausreichend, wenn du uns eine kurze Mail an teilnahmedokumente@ihk-biz.de sendest.
Mit dem Formblatt F kannst du deine Teilnahme anhand der Vorgaben der fördernden Stelle (Amt für Ausbildungsförderung) nachweisen.
Das Formblatt Z erhältst du von der Prüfungsabteilung der IHK Karlsruhe, von denen du bereits deine Zulassung zur Prüfung erhalten hast.
Die Anmeldeunterlagen für das Aufstiegs-BAföG schickst du im Anschluss an dein zuständiges Amt für Aufstiegsförderung (abhängig von deinem Wohnort).
Alle Informationen hierzu findest du im Detail unter www.aufstiegs-bafoeg.info
Bei Problemen und Unklarheiten stehen wir dir gerne beratend zur Seite.
Ist eine Mehrfachförderung möglich und in welchen Fällen bekomme ich kein Aufstiegs-BAföG zugestanden?
Positive Nachricht voraus: Eine Förderung ist grundsätzlich immer dann möglich, wenn der angestrebte Abschluss höherwertig als dein bisher höchster, erlangte Beruf / Abschluss ist.
- Du hast bereits eine anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen und möchtest nun den Meister oder Fachwirt als weiteren Karriereschritt angehen?
Förderung möglich! - Du hast bereits einen Meister- oder Fachwirtabschluss und möchtest nun den Betriebswirt als weiteren Karriereschritt gehen?
Förderung möglich! - Du hast bereits einen Meisterabschluss und möchtest einen zusätzlichen Fachwirtabschluss erlangen?
Förderung leider nicht möglich da Meister und Fachwirt auf derselben Qualifikationsstufe eingestuft werden
Faustregel: Eine zweite Förderung muss immer dem beruflichen Aufstieg dienen.
Du hast weitere Fragen zum Aufstiegs-BAföG?
0800 / 622 36 34 (kostenfrei)
Die Infohotline des Bundesministerium für Bildung und Forschung erreichst du von Montag bis Freitag zwischen 08:00 – 20:00 Uhr unter 0800 / 622 36 34 (kostenfrei). Weitere Informationen findest du unter www.aufstiegs-bafoeg.de
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Wenn du dir unsicher bist, ob der Kurs förderfähig ist oder du dir bei der Wahl des passenden Praxisstudiengangs unsicher bist, beraten wir dich gerne persönlich & unverbindlich.