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AGB über die Erbringung von Dozententätigkeiten

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die vertragliche Grundlage für sämtlicheRechtsgeschäfte, die das IHK-BIZ mit dem Auftragnehmer1 abschließt. Die zu erbringende Leistungkann verschiedene Bereiche in der Aus-, Fort- und Weiterbildung, wie der Höheren Berufsbildung,Zertifikatskursen, Prüfungsvorbereitungskursen, Seminaren, Firmen- bzw. Inhouse-Schulungen undsonstigen (multimedialen) Trainingsmaßnahmen im weiteren Sinne umfassen.

1.2 Die Einzelaufträge sind Dienst- bzw. Werkverträge, die der Auftragnehmer als selbstständiger Unternehmer erbringt.

1.3 Von der Möglichkeit des Abschlusses eines Arbeits- bzw. Anstellungsvertrages ist in Anwendung des Grundsatzes der Vertragsfreiheit bewusst kein Gebrauch gemacht worden. Eine Umgehung arbeitsrechtlicher oder arbeitsgesetzlicher Schutzvorschriften ist nicht beabsichtigt. Dem Auftragnehmer soll vielmehr die volle Entscheidungsfreiheit bei der Verwertung seiner Leistungen belassen werden. Der Auftragnehmer organisiert den Arbeitsablauf selbstständig; Weisungen zu Art und Weise der Auftragsabwicklung werden dem Auftragnehmer nicht erteilt. Eine wirtschaftliche, finanzielle und persönliche Eingliederung in die Organisation des IHK-BIZ erfolgt nicht. Der Auftragnehmer stellt dem IHK-BIZ fachlich und didaktisch qualifizierte personelle Ressourcen zur Durchführung der vereinbarten Leistungen zur Verfügung. Ein Anspruch auf Folgeverträge oder die Begründung eines Arbeitsverhältnisses erwachsen dem Auftragnehmer aus dieser Vereinbarung nicht.

1.4 Der Auftragnehmer übt seine Dozententätigkeit selbständig aus und ist persönlich und wirtschaftlich nicht vom IHK-BIZ abhängig. Der Auftragnehmer hat selbst für seine Versicherungen aufzukommen sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Steuern und Abgaben abzuführen.

1.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch für andere Auftraggeber, Tätigkeiten gleich welcher Art, insbesondere auch als Dozent für andere Lehr- und Bildungseinrichtungen, zu erbringen, soweit seine Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber aus dem Einzelvertrag davon nicht beeinträchtigt werden. Einer Zustimmung oder Unterrichtung des IHK-BIZ bedarf es dazu nicht.

2.Regelungen zur Dozententätigkeit

2.1 Der Auftragnehmer wird im Auftrag des IHK-BIZ im Rahmen von einzelvertraglich zuvereinbarenden Leistungen, nachfolgend Einzelauftrag genannt, tätig, wobei die Konzeptionierungder Lehrveranstaltung durch den Auftragnehmer die Basis hierfür darstellt. Die Beauftragung wirdausschließlich durch eine hierzu berechtigte Person des IHK-BIZ erteilt.

2.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Dozententätigkeit und/oder die Erstellung von Lehrmaterialien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als selbstständiger Unternehmer. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist der Auftragnehmer Weisungen des IHK-BIZ nicht unterworfen. Der Auftraggeber nimmt keine Überprüfungen in der vom Auftragnehmer durchgeführten Lehrveranstaltung vor. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor die durchgeführte Lehrveranstaltung in Form eines Teilnehmerfeedbacks zu bewerten, mit dem die Zufriedenheit der Kursteilnehmer mit der Durchführung durch den Dozent abgefragt wird.

2.3 Die Parteien legen Art, Umfang, Zeitraum, Form und Ort der zu erbringenden Leistungen, basierend auf der Konzeption des Auftragnehmers im Einzelauftrag einvernehmlich fest. Im Rahmen eines Aushandlungsgesprächs vor Auftragserteilung, stimmen sich die Parteien dazu einvernehmlich zur terminlichen Gestaltung bzw. den Unterrichtszeiten, der Form und dem Ort ab. Den Wünschen des Auftragnehmers wird dabei Rechnung getragen.

2.4 Der Auftragnehmer kann zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen hinsichtlich dieser Tätigkeit fachlich und pädagogisch geeignete Unterauftragnehmer einbinden. Zum Zwecke der Qualitätssicherung ist der Auftraggeber berechtigt, einen Mindeststandard im Hinblick auf die fachliche und pädagogische Qualifikation eines solchen Unterauftragnehmers festzulegen , außerdem ist er berechtigt, sich einen entsprechenden Nachweis diesbezüglich vom Auftragnehmer vorlegen zu lassen. Es steht dem Auftragnehmer zudem frei, sich bei der vertraglich vereinbarten Erstellung von Lehrmaterialien oder sonstigen den Unterricht begleitenden Medien der Unterstützung Dritter auf seine Kosten zu bedienen.

2.5 Der Auftragnehmer ist weder zur Vorbereitung und Durchführung gesonderter Teilnehmerveranstaltungen, noch zur Teilnahme an internen Konferenzen, Besprechungen oder ähnlichen Sitzungen verpflichtet.

3. Lehrinhalt, Anforderungen, Lehrmaterialien

3.1 Der Auftragnehmer führt die beauftragte Leistung auf Basis seiner Konzeptionierung durch. Bei der konkreten Ausgestaltung der Lehrveranstaltung hinsichtlich der Art und der Durchführung sowie des Ablaufs inklusive Pausen und des inhaltlichen Zuschnitts, insbesondere bei der Schwerpunktsetzung, der Zeiteinteilung sowie der Methodik der Wissensvermittlung, ist der Auftragnehmer frei und Weisungen nicht unterworfen. Sofern der beauftragten Lehrveranstaltung gesetzliche Vorgaben (z.B. in Form von Prüfungsordnungen) zugrunde liegen, hat der Auftragnehmer jedoch die darin enthaltenen Inhalte im Rahmen seiner Konzeption mit zu berücksichtigen und den Teilnehmenden zu vermitteln.

Gleiches gilt für Vertreter, die der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflicht einsetzt.

3.2 Der Auftragnehmer ist grundsätzlich für die Auswahl, Erstellung, Vervielfältigung und Bereitstellung von Lehrmaterialen, Skripten und Präsentationen selbst verantwortlich.

3.3 Der Auftragnehmer garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten eigenen Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Sollten Miturheber zu bezeichnen sein, offenbart der Auftragnehmer die Miturheberschaft des Dritten gegenüber dem IHK-BIZ. In diesem Fall hat der Auftragnehmer die urheberrechtlichen Nutzungsrechte in dem Umfang einzuholen und nachzuweisen, wie es der Vertragszweck erfordert.

3.4 Die Urheberrechte an den von dem Auftragnehmer bereitgestellten Unterlagen und Materialien gehen nicht auf das IHK-BIZ über, es sei denn, es besteht eine anderweitige schriftliche Lizenz- bzw. Autorenabrede.

3.5 Der Auftragnehmer führt die Leistung in eigener Verantwortung aus. Dies gilt auch für virtuelle Veranstaltungsformate.

4.Verhinderung des Auftragnehmers

Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Wenn ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommenwerden kann (sei es durch höhere Gewalt, Krankheit, Unfall oder aufgrund einer sonstigenVerhinderung, selbst verschuldet oder unverschuldet), hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten füreine fachlich und pädagogisch geeignete Vertretung zu sorgen und das IHK-BIZ darüber zubenachrichtigen. Ist ihm dies nicht möglich, muss er das IHK-BIZ und die Teilnehmer unverzüglichüber den Ausfall informieren und die Leistung ggf. nachholen. Im Rahmen einesAushandlungsgesprächs kann die Unterrichtungspflicht der Teilnehmer vom Auftragnehmer auf denAuftraggeber übertragen werden.

5.Honorar

5.1 Die Honorarabrechnung für die Praxisstudienlehrgänge, Prüfungslehrgänge undZertifikatslehrgänge erfolgt durch den Auftragnehmer monatlich und ratierlich nach den jeweilsgeleisteten Unterrichtseinheiten. Für alle anderen beauftragten Leistungen erfolgt die Abrechnungunmittelbar nach Durchführung der Veranstaltung. Das in dem Einzelauftrag benannte Bruttohonorarenthält die gegebenenfalls vom Auftragnehmer zu entrichtende Umsatzsteuer sowie sonstige Steuernund Abgaben.

5.2 Mit dem jeweils im Einzelauftrag vereinbarten Honorar sind sämtliche Vergütungsansprüche des Auftragnehmers für die von ihm im Rahmen dieses Auftrags übernommenen Leistungen wie Vortrag, Vor- und Nachbereitung der Unterrichtseinheiten, Erstellung von Seminarunterlagen und Seminarausschreibungen, An- und Abreisezeiten, Reisekosten sowie sonstige Nebenkosten abgegolten, es sei denn, es ist anderweitig schriftlich etwas vereinbart. 5.3 Soweit der Auftragnehmer die Erstellung, Durchführung und Korrektur der projektbezogenen, schriftlichen Leistungskontrollen durchführt, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Die Honorarabrechnung für die Leistungskontrollen erfolgt ausschließlich nach tatsächlich geleistetem Zeitaufwand. 5.4 Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Urlaub, Urlaubs-, Kranken- oder Weihnachtsgeld oder sonstige Gratifikationen.

6. Akquise und Werbung6.1 Das Bewerben der durch Einzelauftrag beauftragten Lehrveranstaltung durch den Auftragnehmer zwecks Akquirierung zusätzlicher Teilnehmer ist zulässig. 6.2 Der Auftragnehmer erhält für jede auf seine Akquise zurückzuführende Neuanmeldung eines Teilnehmers zu einer Lehrveranstaltung des IHK-Bildungszentrums Karlsruhe, mit einer Kursgebühr über 500 €, eine Provision in Höhe von 50 €, mit einer Kursgebühr unter 500 € eine Provision in Höhe von 25 €. Der Provisionsanspruch besteht nicht, wenn der Kursteilnehmer vor Beginn der Lehrveranstaltung seine Anmeldung rückgängig macht. Der Provisionsanspruch entsteht erst, wenn

der Teilnehmer, die zwischen ihm und dem Auftraggeber vertraglich vereinbarte Vergütung für die Teilnehmer an der Lehrveranstaltung vollständig entrichtet hat. 6.3 Dem Auftragnehmer ist es gestattet, im Rahmen der auftragsgegenständlichen Veranstaltung, sowie in seinen Unterlagen, in einem angemessenen Umfang für sich und seine ggf. weiteren Lehrveranstaltungen, die nicht Gegenstand dieses Auftrags sind, zu werben.

7.Verschwiegenheitsverpflichtung

7.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über sämtliche geschäftlichen Angelegenheiten des IHK-BIZgegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, auch soweit es sich dabei nicht um besondereBetriebsgeheimnisse des IHK-BIZ handelt. Dazu gehören alle betriebswirtschaftlichen, technischen,finanziellen und sonstigen Informationen über die Geschäftstätigkeit des IHK-BIZ sowie derenAuftraggeber (bei Firmenschulungen) sowie alle Informationen, die der Auftragnehmer in Ausübungoder im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für das IHK-BIZ erhält.

7.2 Sofern der Auftragnehmer mit der Entwicklung, Erstellung oder Durchführung von Prüfungen, Zertifikatstests, Lernstandskontrollen u.ä. betraut ist oder von Aufgaben und Aufgabenvorschlägen Kenntnis erlangt, unterliegt er ebenfalls besonderer Geheimhaltungs-, Verschwiegenheits- und Aufsichtsverpflichtungen. Diese Verschwiegenheitsverpflichtungen bestehen auch nach Ende der vertraglichen Zusammenarbeit fort.

8.Datennutzung und Datensicherheit

8.1 Der Auftraggeber verarbeitet im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis über die Dozentenleistungen personenbezogene Daten des Auftragnehmers. Weitere Informationen zur Verarbeitung sind in den Datenschutzhinweisen enthalten, die auf der Homepage des Auftraggebers bereit gestellt werden und über diesen Link abrufbar sind: Datenschutz – IHK-Bildungszentrum Karlsruhe.8.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben beim Umgang mit personenbezogenen Daten, insbesondere die Integrität, Verfügbarkeit und die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu wahren. 8.3 Dem Auftragnehmer ist es insbesondere untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als zu dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Die Verpflichtung auf das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort. 9. Kündigung der Einzelbeauftragung9.1 Das Vertragsverhältnis hinsichtlich des Einzelvertrags endet mit Erbringung der vereinbarten Leistung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Das IHK-BIZ kann den Einzelauftrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn

a)die ordnungsgemäße Durchführung oder das Erreichen der vereinbarten Ziele der demAuftrag zugrunde liegenden Lehrveranstaltung bzw. des Projekts nicht gewährleistet ist;

b) der Auftragnehmer unvorhergesehen, z.B. durch Krankheit oder anderweitige Verhinderung, nicht in der Lage ist, die an den festgelegten Tagen vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen und von ihm keine dritte Person benannt werden kann, auf die die Erbringung der geschuldeten Leistung übertragen werden kann und ein angemessenes Nachholen nicht möglich ist und keine sonstige Ersatzlösung gefunden werden kann;

c) die Lehrveranstaltung wegen zu geringer Nachfrage oder aus anderen vom IHK-BIZ nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann. Das IHK-BIZ wird dem Auftragnehmer bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn über eine Absage der Lehrveranstaltung oder über Umstände informieren, die einer Durchführung entgegenstehen.

In diesen Fällen entsteht weder ein Honoraranspruch noch ein Anspruch auf Aufwendungsersatz.

9.3 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

10. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

10.1 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Einführung zusätzlicher Bedingungen werden dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.

Die Zustimmung des Auftragnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht bis spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Änderungen angezeigt hat. Das IHK-BIZ wird dann die geänderte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die zusätzlich eingeführten Bedingungen der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Karlsruhe. Das IHK-BIZ ist jedoch auch berechtigt, den Auftragnehmer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

11.2. Sollte eine dieser Bestimmungen lückenhaft, rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der hierdurch entstandenen Lücke gilt eine angemessene Regelung, die im Rahmen des rechtlich zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben bzw. gewollt haben würden, als vereinbart.

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