Industriemeister*in Mechatronik (IHK) inkl. AdA - Wochenende
Du hast beruflich viel vor? Willst nicht studieren? Hast lieber Produktion und Praxis? Genau so ist dein Praxisstudium gedacht...
- 1050 Stunden Unterricht
- 5.990,00 €
- Praxisstudiengang
- DQR: 6 - Bachelor Professional, Fachwirt, Industriemeister, Fachkaufleute
Es gibt noch freie Plätze
Alles auf einen Blick
Du willst weitermachen zum Industriemeister in der Mechatronik? Besser könntest du dich nicht entscheiden. Denn viele produzierende Unternehmen haben verstanden, dass der Strukturwandel genau dich braucht. Wir sind mitten im technisch-organisatorischen Wandel. Mechatronische Systeme verändern sich teilweise stark. Auch Strukturen der Arbeitsorganisation werden hinterfragt. Neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung entstehen. Die Betriebe brauchen eine neue Flexibilität. Das ist exakt deine Chance, denn du kannst das Unternehmen im produktionsnahen Bereich ein gutes Stück weit mitgestalten und bald auch Fach- oder Führungsaufgaben übernehmen.
Mit deiner Weiterbildung entscheidest du dich für ein Praxisstudium und u.a. folgende Schwerpunkte:
- fachliche Qualifizierung
- Führungs- und Methodenkompetenz , Organisation und Kommunikation
- Recht und Betriebswirtschaftslehre
Bis zu 75% auf die Kursgebühr*
Teambildung
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
1. Rechtsbewusstes Handeln
- Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mitarbeiten, insbesondere unter Berücksichtigung des Arbeitsvertragsrechts, des Tarifvertragsrechts und betrieblicher Vereinbarungen
- Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe
- Berücksichtigen rechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherung, der Entgeltfindung sowie der Arbeitsförderung
- Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen in Abstimmung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Institutionen
- Berücksichtigen der Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlich des Gewässer- und Bodenschutzes, der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes vor gefährlichen Stoffen
- Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Produktverantwortung, der Produkthaftung sowie des Datenschutzes
2. Betriebswirtschaftliches Handeln und Betriebliches Kostenwesen
- Berücksichtigen der ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen
- Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation
- Nutzen und Möglichkeiten der Organisationsentwicklung
- Anwenden von Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen, betrieblichen Verbesserung
- Durchführen von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnungen sowie von Kalkulationsverfahren
3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation, Planung und Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen und Bewerten visualisierter Daten
- Bewerten von Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten
- Anwenden von Präsentationstechniken
- Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen
- Anwenden von Projektmanagementmethoden
- Auswählen und Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen einschließlich des Einsatzes entsprechender Informations- und Kommunikationsmittel
4. Zusammenarbeit im Betrieb
- Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung des Einzelnen unter Beachtung des bisherigen Berufsweges und unter Berücksichtigung persönlicher und sozialer Gegebenheiten
- Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima sowie Eingreifen von Maßnahmen zur Verbesserung
- Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen von Alternativen
- Auseinandersetzen mit eigenem und fremden Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen
- Anwenden von Führungsmethoden und -techniken einschließlich Vereinbarungen entsprechender Handlungsspielräume, um Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter zu fördern
- Förderung der Kommunikation und Kooperation durch Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte
5. Berücksichtigen naturwissenschaftlicher u. technischer Gesetzmäßigkeiten
- Mathematische Grundlagen
- Berücksichtigen der Auswirkungen naturwissenschaftlicher unter technischer Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen und Prozesse sowie auf Mensch und Umwelt, z. B. bei Oxidations- und Reduktionsvorgängen, thermischen Einflüssen, galvanischen Prozessen, mechanischen Bewegungsvorgängen, elektrotechnischen, hydraulischen und pneumatischen Antriebs- und Steuerungsvorgängen
- Verwenden unterschiedlicher Energieformen im Betrieb sowie Beachten der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
- Berechnen betriebs- und fertigungstechnischer Größen bei Belastungen und Bewegungen
- Anwenden von statischen Verfahren und Durchführen von einfachen statischen Berechnungen sowie ihre graphische Darstellung
Handlungsspezifische Qualifikationen
6. Systemintegration
- Projektieren sowie Erweitern und Instandsetzen von mechatronischen Systemen
- Auswählen und Konfigurieren von Komponenten der Sensorik und Aktorik sowie von Teilsystemen der Automatisierungstechnik
- Einbauen von Teilsystemen in mechatronischen Systemen, Anpassen und Integrieren von Schnittstellen sowie Einbinden der Energieversorgung
- Erstellen von Vorgaben zur Konfiguration von mechatronischen Systemen und Anlagen
- Planen, Durchführen und Dokumentieren von Funktions- und Sicherheitsprüfungen
- Inbetriebnahme und Abnehmen von mechatronischen Systemen, insbesondere als Elektrofachkraft sowie unter Beachtung anderer sicherheitstechnischer und systemspezifischer Vorschriften und Normen
7. Technische Applikation
- Planen und Analysieren von Montageaufträgen nach konstruktiven Vorgaben; Disponieren von Eigen- und Fremdteilen unter Berücksichtigung terminlicher Vorgaben sowie Festlegen der Montageplätze, der Betrieb-, Montage- und Prüfmittel und der Montageprinzipien; Überwachen der Montageprozesse
- Integrieren und Anpassen von Baugruppen und Teilsystemen bei Errichtung, Umbau oder Ergänzung von Systemen
- Erstellen von Vorgaben zur Konfiguration und Parametrierung von Komponenten, Geräten und elektronischen Systemen
- Inbetriebnehmen und Abnehmen von Anlagen und Einrichtungen, insbesondere als Elektrofachkraft sowie unter Beachtung anderer sicherheitstechnischer und systemspezifischer Vorschriften und Normen
- Beurteilen der Auswirkungen des Einsatzes neuer Bauelemente, Baugruppen und Teilsysteme auf Funktionsabläufe; Einleiten von Optimierungsprozessen
- Planen, Durchführen und Dokumentieren anlagenspezifischer Einweisungen und Schulungen
- Erstellen von Teil- und Systemdokumentationen anhand vorliegender technischer Daten und Beschreibungen von Maschinen und Anlagen, einschließlich Erstellen von Inbetriebnahmeprotokollen
- Anwenden von fachbezogenen, sicherheitstechnischen und umweltschutzrelevanten Vorschriften
8. Kundenunterstützung und Service
- Überwachen mechatronischer Systeme
- Planen, Organisieren von Sicherheits- und Funktionsprüfungen
- Planen und Einsetzen von Serviceroutinen, zur vorbeugenden Wartung und Instandhaltung, einschließlich zur Fernüberwachung und –analyse
- Planen und Organisieren von Maßnahmen der vorbeugenden Instandsetzung und Wartung, einschließlich von Software-Updates
- Bearbeiten und Dokumentieren von Kundenanfragen und Reklamationen, Klären von Gewährleistungen, Dokumentieren von Änderungsanforderungen
- Planen und Durchführen von Änderungen und Optimierungsmaßnahmen sowie Einsetzen und Anpassen neuer Softwarebestände
- Erstellen von Notfallkonzepten, Planen und Durchführen von Störungsanalysen, Dokumentieren von Fehlerursachen
- Organisieren der Ersatzteilbeschaffung und von Instandsetzungen
- Durchführen und Überwachen von Testläufen und Neustarts mechatronischer Systeme, insbesondere als Elektrofachkraft sowie unter Beachtung anderer sicherheitstechnischer und systemspezifischer Vorschriften und Normen
- Analysieren und Verwalten von Fehlermeldungen, Entwicklung von Störungsvermeidungskonzepten zur Erhöhung der Verfügbarkeit mechatronischer Systeme, Gewährleisten der Instandhaltungsqualität
- Betreuen und Begleiten von Qualitätssicherungsmaßnahmen und Audits; Dokumentieren der Qualitätssicherungsaktivitäten im Hinblick auf Gewährleistung und Garantie
- Dokumentieren von Bestandsaufnahmen inklusive der Erstellung von Statusberichten und Reports
9. Betriebliches Kostenwesen
- Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der funktionsfeldbezogenen Kosten nach vorgegebenen Plandaten
Ca. 1050 Unterrichtseinheiten innerhalb 24 Monate
Von 14.03.2025 bis 30.04.2027 in Karlsruhe
Fr. 15:30 - 19:30 Uhr; Sa. 08:00 - 13:00 Uhr | zusätzliche Vollzeittage 08:00 - 14:45 Uhr: 14.03.2025 (Lern- und Arbeitsmethodik); 17.03. - 21.03.2025 und 24.03. - 28.03.2025 (AdA); 23.03. - 27.03.2026; 26.04. - 30.04.2027
Du hast bereits gezeigt, was du kannst. Und hier im Lehrgang bist du nun genau richtig, wenn du Facharbeiter*in aus den Bereichen Mechatronik, Elektrotechnik oder Metall bist.
Förderung
Aufstiegs-BAföG
Dieser Kurs ist durch Aufstiegs-BAföG förderfähig.Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG
*Hinweis: Das IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH hat keinen Einfluss auf die Vergabe und Bewilligung von Anträgen zum Aufstiegs-BAföG. Der Inhalt dieser Seite beinhaltet die aktuellen Bedingungen und Änderungen seit dem 01.08.2020. Weitere Änderungen sind jederzeit möglich. Weitere Informationen unter www.aufstiegs-bafoeg.info
Bildungszeit
Für diesen Kurs kann Bildungsurlaub nach dem Bildungszeitgesetzen Baden-Württemberg (BzG BW) und dem Bildungsfreistellungsgesetz Rheinland-Pfalz (BFG) bei Ihrem Arbeitgeber beantragt werden. Hier finden Sie Details zur gesetzlichen Grundlage und weitere Informationen.
Mit dem Abschluss als Industriemeister*in Mechatronik kannst zu künftig zahlreiche verantwortungsvolle Aufgaben wahrnehmen, z. B. in den betrieblichen Funktionsfeldern Maschinen- und Anlagenbau bzw. -betrieb, Montage und Inbetriebnahme, in der Betriebserhaltung und im Service. Deine Tätigkeiten werden von Produktions-, Mengen-, Termin- und Kapazitätsplanungen über die Planung von Arbeitsabläufen und das Aufstellen von Kostenplänen bis zur Überwachung der Kosten reichen. Bestimmt wird es dir sehr gut gefallen, in Zukunft mechatronische Systeme zu entwerfen, zu installieren und zu konfigurieren. Du wirst selbst Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten durchführen oder organisierst sie. Außerdem kannst du Kunden im Umgang mit mechatronischen Systemen beraten und schulen. Dabei wirst du auch die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge kennen und berücksichtigen. So achtest du z. B. darauf, dass ein vorgesehenes Budget auch eingehalten wird, du erstellst die Betriebsabrechnung und kannst sie auch auswerten. Als Industriemeister*in Mechatronik wirst du außerdem Optimierungsprozesse einleiten – und du sorgst dafür, dass wichtige Vorschriften und Bestimmungen (z.B. zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz) im Betrieb auch wirklich sicher eingehalten werden. Vielleicht dokumentierst du auch die Funktions- und Sicherheitsprüfungen. Du kannst in Zukunft andere auch führen oder anleiten, du entscheidest über den Einsatz von Personal und die Personalplanung mit und kannst Teile der betrieblichen Ausbildung übernehmen.
Zulassungsvoraussetzung
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ (Modul A) ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder 3. 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ (Modul B) ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- 1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
2. zu den unter den Punkten 1. bis 3. für die Zulassung zu den fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen genannten Voraussetzungen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis sowie
3. den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (Ausbildereignungsschein).
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters Mechatronik haben.Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungszulassung
Weitere Informationen bzgl. der Prüfungszulassung erhalte Sie von der Prüfungsabteilung der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe.
Software
alle Betriebssysteme, die Chrome und/oder Firefox unterstützen
Mobile Geräte: Android ab 6.0; iOS ab 12.2
PC-Browser: Chrome, Firefox, Edge oder Opera; Safari funktioniert nur eingeschränkt
Hardware
Ideal: PC/Mac oder Laptop, Dualcore CPU; mind. 2 GB RAM
Teilnahme via Smartphones wird nicht empfohlen
Headset für Tonausgabe und Mikrofon
ggf. Webcam
Netzwerk
optimale Bandbreite ab 5 Mbit/s Download
5990,00 € - zzgl. Literatur und Prüfungsgebühren
Ratenzahlung möglich.
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