Industriemeister*in Metall (IHK) inkl. AdA - Wochenende
Mittendrin im laufenden Betrieb, Menschen führen, Mittler zum Management sein? Wenn du mit Praxis weiterkommen willst, ist hier deine Alternative zum Bachelor.
- 1050 Stunden Unterricht
- 5.990,00 €
- Praxisstudiengang
- DQR: 6 - Bachelor Professional, Fachwirt, Industriemeister, Fachkaufleute
Es gibt noch freie Plätze
Alles auf einen Blick
Teams koordinieren? Teil des Ganzen und doch Manager sein? Organisieren? Ideen einbringen? Ohne die Praxis aus dem Blick zu verlieren?
Unternehmen und Kolleg*innen schätzen Macher, die mitdenken und führen können, ohne einfach nur Arbeitsaufgaben zuzuweisen. Als Geprüfte*r Industriemeister*in Metall profitierst du von deiner praktischen Erfahrung – und kannst zukünftig eine Schlüsselrolle übernehmen, auch bei mittelfristigen Aufgaben:
- Operatives Management
- Management in der Produktion
- Fragen der betrieblichen Organisation
- Koordination und Führung von Menschen und Teams
Bis zu 75% auf die Kursgebühr*
I. Teambildung
II. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
1. Rechtsbewusstes Handeln
- Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mitarbeiten, insbesondere unter Berücksichtigung des Arbeitsvertragsrechts, des Tarifvertragsrechts und betrieblicher Vereinbarungen
- Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe
- Berücksichtigen rechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherung, der Entgeltfindung sowie der Arbeitsförderung
- Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen in Abstimmung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Institutionen
- Berücksichtigen der Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlich des Gewässer- und Bodenschutzes, der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes vor gefährlichen Stoffen
- Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Produktverantwortung, der Produkthaftung sowie des Datenschutzes
2. Betriebswirtschaftliches Handeln und Betriebliches Kostenwesen
- Berücksichtigen der ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen
- Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation
- Nutzen und Möglichkeiten der Organisationsentwicklung
- Anwenden von Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen, betrieblichen Verbesserung
- Durchführen von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnungen sowie von Kalkulationsverfahren
3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation, Planung und Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen und Bewerten visualisierter Daten
- Bewerten von Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten
- Anwenden von Präsentationstechniken
- Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen
- Anwenden von Projektmanagementmethoden
- Auswählen und Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen einschließlich des Einsatzes entsprechender Informations- und Kommunikationsmittel
4. Zusammenarbeit im Betrieb
- Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung des Einzelnen unter Beachtung des bisherigen Berufsweges und unter Berücksichtigung persönlicher und sozialer Gegebenheiten
- Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima sowie Eingreifen von Maßnahmen zur Verbesserung
- Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen von Alternativen
- Auseinandersetzen mit eigenem und fremden Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen
- Anwenden von Führungsmethoden und -techniken einschließlich Vereinbarungen entsprechender Handlungsspielräume, um Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter zu fördern
- Förderung der Kommunikation und Kooperation durch Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte
5. Berücksichtigen naturwissenschaftlicher u. technischer Gesetzmäßigkeiten
- Mathematische Grundlagen
- Berücksichtigen der Auswirkungen naturwissenschaftlicher unter technischer Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen und Prozesse sowie auf Mensch und Umwelt, z. B. bei Oxidations- und Reduktionsvorgängen, thermischen Einflüssen, galvanischen Prozessen, mechanischen Bewegungsvorgängen, elektrotechnischen, hydraulischen und pneumatischen Antriebs- und Steuerungsvorgängen
- Verwenden unterschiedlicher Energieformen im Betrieb sowie Beachten der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
- Berechnen betriebs- und fertigungstechnischer Größen bei Belastungen und Bewegungen
- Anwenden von statischen Verfahren und Durchführen von einfachen statischen Berechnungen sowie ihre graphische Darstellung
III. Handlungsspezifische Qualifikationen
6. Betriebstechnik
- Auswahl, Festlegung und Funktionserhalt von Kraft- und Arbeitsmaschinen und der dazugehörenden Aggregate sowie Hebe-, Transport- und Fördermittel
- Planen und Einleiten von Instandhaltungsmaßnahmen sowie Überwachen und Gewährleisten der Instandhaltungsqualität und der Termine
- Erfassen und Bewerten von Schwachstellen, Schäden, und Funktionsstörungen sowie Abschätzen und Begründen von Auswirkungen geplanter Eingriffe
- Aufrechterhalten der Energieversorgung im Betrieb
- Aufstellen und Inbetriebnehmen von Anlagen und Einrichtungen, insbesondere unter Beachtung sicherheitstechnischer und anlagenspezifischer Vorschriften
- Funktionserhalt und Überwachung der Steuer- und Regeleinrichtungen sowie der Diagnosesysteme von Maschinen und Anlagen
- Veranlassen von Maßnahmen zur Lagerung von Werk- und Hilfsstoffen sowie Produkten
7. Fertigungstechnik
- Planen und Analysieren von Fertigungsaufträgen und Festlegen der anzuwendenden Verfahren, Betriebsmittel und Hilfsstoffe einschließlich der Ermittlung der erforderlichen technischen Daten
- Einleiten, Steuern, Überwachen und Optimieren des Fertigungsprozesses
- Umsetzen der Instandhaltungsvorgaben und Einhalten qualitativer und quantitativer Anforderungen
- Beurteilen von Auswirkungen auf den Fertigungsprozess beim Einsatz neuer Werkstoffe, Verfahren und Betriebsmittel
- Anwenden der numerischen Steuerungstechnik beim Einsatz von Werkzeugmaschinen, bei der Programmierung und Organisation des Fertigungsprozesses unter Nutzung von Informationen aus rechnergestützten Systemen
- Einsatz und Überwachung von Automatisierungssystemen einschließlich der Handhabungs-, Förder- und Speichersysteme
- Aufstellen und Inbetriebnahme von Maschinen und Fertigungssystemen
- Umsetzen der Informationen aus verknüpften, rechnergestützten Systemen der Konstruktion, Fertigung und Qualitätssicherung
8. Montagetechnik
- Planen und Analysieren von Montageaufträgen nach konstruktiven Vorgaben, Disponieren der Eigen- und Fremdteile und der terminlichen Vorgaben sowie Festlegen von Montageplatz, der Betriebs-, Montage- und Prüfmitteln, der Montageprinzipien und Veranlassen des Montageprozesses
- Planen und Beurteilen des Einsatzes von automatisierten Montagesystemen einschließlich der Anwendung von Handhabungsautomaten
- Überprüfen der Funktion von Baugruppen und Bauteilen nach der Methode der Fehler-Möglichkeit-Einfluss-Analyse (FMEA)
- Inbetriebnahme und Abnehmen von montierten Maschinen und Anlagen nach den geltenden technischen Richtlinien
9. Betriebliches Kostenwesen
- Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der funktionsfeldbezogenen Kosten nach vorgegebenen Plandaten
- Überwachen und einhalten des zugeteilten Budgets
- Beeinflussen der Kosten insbesondere unter Berücksichtigung alternativer Fertigungskonzepte und bedarfsgerechter Lagerwirtschaft
- Beeinflussen des Kostenbewusstseins der Mitarbeiter bei unterschiedlichen Formen der Arbeitsorganisation
- Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechnung durch die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung
- Anwenden der Kalkulationsverfahren in der Kostenträgerstückrechnung einschließlich der Deckungsbeitragsrechnung
- Anwenden von Methoden der Zeitwirtschaft
10. Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Optimieren von Aufbau- und Ablaufstrukturen sowie Aktualisieren der Stammdaten für diese Systeme
- Erstellen, Anpassen und Umsetzen von Produktions-, Mengen-, Termin- und Kapazitätsplanungen
- Anwenden von Systemen für dir Arbeitsablaufplanung, Materialflussgestaltung, Produktionsprogrammplanung und Auftragsdisposition einschließlich der dazugehörenden Zeit- und Datenermittlung
- Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen
- Anwenden von Logistiksystemen, insbesondere im Rahmen der Produkt- und Materialdisposition
11. Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes im Betrieb
- Fördern des Mitarbeiterbewusstseins bezüglich der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes
- Planen und Durchführen von Unterweisungen in der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes
- Überwachen der Lagerung von und des Umgangs mit umweltbelastenden und gesundheitsgefährdenden Betriebsmitteln, Einrichtungen, Werk- und Hilfsstoffen
- Planen, Vorschlagen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung und Vermeidung von Unfällen und von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen
12. Personalführung
- Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen
- Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Daten, ihrer Eignung und Interessen sowie der betrieblichen Anforderungen
- Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und -beschreibungen sowie von Funktionsbeschreibungen
- Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung
- Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft
- Anwenden von Führungsmethoden und –mitteln zur Bewältigung betrieblicher Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten
- Beteiligen der Mitarbeiter am kontinuierlichen Verbesserungsprozess
- Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen
13. Personalentwicklung
- Ermitteln des quantitativen und qualitativen Personalentwicklungsbedarfs unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen
- Festlegen der Ziele für eine kontinuierliche und innovationsorientierte Personalentwicklung sowie der Kategorien für den Qualifizierungserfolg
- Durchführung von Potentialeinschätzungen nach vorgegebenen Kriterien und unter Anwendung entsprechender Instrumente und Methoden
- Planen, Durchführen und Veranlassen von Maßnahmen der Personalentwicklung zur Qualifizierung und zielgerichteten Motivierung unter Berücksichtigung das betrieblichen Bedarfs und der Mitarbeiterinteressen
- Überprüfen der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung zur Qualifizierung sowie Fördern ihrer betrieblichen Umsetzungsmaßnahmen
- Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeitern hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung
14. Qualitätsmanagement
- Berücksichtigen des Einflusses des Qualitätsmanagementsystems auf das Unternehmen und die Funktionsfelder
- Fördern des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter
- Anwenden von Methoden zur Sicherung und Verbesserung der Qualität, insbesondere der Produktqualität und Kundenzufriedenheit
- Kontinuierliches Umsetzen der Qualitätsmanagementziele durch Planen, Sichern und Lenken von qualitätswirksamen Maßnahmen
Ca. 1050 Unterrichtseinheiten innerhalb 25 Monate
Von 14.03.2025 bis 30.04.2027 in Karlsruhe
Fr. 15:30 - 19:30 Uhr; Sa. 08:00 - 13:00 Uhr | zusätzliche Vollzeittage 08:00 - 14:45 Uhr: 14.03.2025 (Lern- und Arbeitsmethodik); 17.03. - 21.03.2025 und 24.03. - 28.03.2025 (AdA); 23.03. - 27.03.2026; 26.04. - 30.04.2027
Du hast bereits gezeigt, was du kannst. Und hier im Lehrgang bist du nun genau richtig, wenn du Facharbeiter*in mit einem Abschluss in einem Metall verarbeitenden Beruf, z. B. Mechaniker, Schlosser, Dreher. Facharbeiter*in aus dem Maschinen- und Stahlbau, oder Facharbeiter*in aus Kfz-Berufen (Kfz-Mechatroniker) bist.
Förderung
Aufstiegs-BAföG
Dieser Kurs ist durch Aufstiegs-BAföG förderfähig.Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG
*Hinweis: Das IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH hat keinen Einfluss auf die Vergabe und Bewilligung von Anträgen zum Aufstiegs-BAföG. Der Inhalt dieser Seite beinhaltet die aktuellen Bedingungen und Änderungen seit dem 01.08.2020. Weitere Änderungen sind jederzeit möglich. Weitere Informationen unter www.aufstiegs-bafoeg.info
Bildungszeit
Für diesen Kurs kann Bildungsurlaub nach dem Bildungszeitgesetzen Baden-Württemberg (BzG BW) und dem Bildungsfreistellungsgesetz Rheinland-Pfalz (BFG) bei Ihrem Arbeitgeber beantragt werden. Hier finden Sie Details zur gesetzlichen Grundlage und weitere Informationen.
Weil du in der Produktions-Praxis und den Arbeitsabläufen täglich den technischen und organisatorischen Wandel und die Dynamik im Betrieb erlebst: Mit dem Abschluss zum Industriemeister*in Metall (IHK) kannst du zukünftig selbst an unterschiedlichen Stellen aktiv ansetzen und den Wandel im Betrieb qualifiziert mitgestalten.
Je nach Größe des Betriebs und Branche setzt du dich dabei mit sehr unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern, Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben, veränderlichen Methoden und Systemen der Produktion, Strukturen der Arbeitsorganisation, Methoden der Organisationsentwicklung, Personalführung und -entwicklung auseinander. Arbeitsabläufe, Montageprozesse, Inbetriebnahmen, Fertigungsverfahren, Produktionsautomatisierung, das Bestellwesen optimieren, das können typische Aufgaben sein.Zulassungsvoraussetzung
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ (Modul A) ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ (Modul B) ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
2. zu den unter den Punkten 1. bis 3. Für die Zulassung zu den fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen genannten Voraussetzungen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis sowie
3. den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (Ausbildereignungsschein).
Hinweise
- Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters Metall haben.
- Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungszulassung
Weitere Informationen bzgl. der Prüfungszulassung erhalte Sie von der Prüfungsabteilung der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe.
Software
alle Betriebssysteme, die Chrome und/oder Firefox unterstützen
Mobile Geräte: Android ab 6.0; iOS ab 12.2
PC-Browser: Chrome, Firefox, Edge oder Opera; Safari funktioniert nur eingeschränkt
Hardware
Ideal: PC/Mac oder Laptop, Dualcore CPU; mind. 2 GB RAM
Teilnahme via Smartphones wird nicht empfohlen
Headset für Tonausgabe und Mikrofon
ggf. Webcam
Netzwerk
optimale Bandbreite ab 5 Mbit/s Download
5990,00 € - zzgl. Literatur und Prüfungsgebühren
Ratenzahlung möglich.
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