Weiterbildungsstipendium am IHK-Bildungszentrum nutzen
Nutze die Begabtenförderung für deine Weiterbildung
Das Weiterbildungsstipendium (auch „Begabtenförderung“ genannt) kommt für dich nach deiner Berufsausbildung in Frage, wenn du unter 25 Jahre alt bist und mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Abschlussnote 1,9 oder besser abgeschlossen hast.
Ziel des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierten Förderprogramms ist die Talentförderung in den ersten Jahren nach der Berufsausbildung.
Durch die Nutzung des Weiterbildungsstipediums wird dein Weg zur Fach- oder Führungskraft damit unterstützt.
Der Anmeldeschluss für das Weiterbildungsstipendium der IHK Karlsruhe endet jedes Jahr mit dem 15. Januar.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser
- Oder: Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
- Oder: ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule.
- Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit u.a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Welche Weiterbildungen kann ich mit dem Stipendium machen?
Grundsätzlich können alle Weiterbildungen mit fachbezogenen beruflichen, aber auch mit berufsübergreifenden Inhalten gefördert werden. Als Stipendiat*in kannst du dir die Maßnahme selbst auswählen. Über eine Förderfähigkeit entscheidet die zuständige Stelle an der Industrie- und Handelskammer. (siehe Kontaktdaten weiter unten)
Beispiele sind:
- Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der höheren Berufsbildung am IHK-Bildungszentrum,
z. B. Meister*in, Techniker*in, Betriebswirt*in, Fachwirt*in, Fachkaufmann / Fachkauffrau - Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement
- Berufsbegleitende (Praxis-)Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen
Wie hoch ist die Förderung mit dem Weiterbildungsstipendium?
Als Stipendiat*in kannst du innerhalb des Förderzeitraums (3 Jahre) Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Der Eigenanteil beträgt 10%.
Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag. In der Regel stehen den Stipendiatinnen und Stipendiaten somit 2.700 Euro pro Jahr zur Verfügung.
Unbedingt beachten: Die Förderung einer Maßnahme muss vor Beginn der Weiterbildung bei der zuständigen Stelle (IHK Karlsruhe) beantragt werden. Sollte die Prüfung ergeben, dass die Weiterbildungsmaßnahme förderfähig ist, kannst du dein Stipendium einsetzen für folgende Kosten:
- Kosten der Weiterbildung
- Fahrtkosten
- Aufenthaltskosten
- Notwendige Arbeitsmittel
- Prüfungskosten
- IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines PCs / Notebooks im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme
Wie kann ich mich in Karlsruhe für das Weiterbildungsstipendium bewerben?
Wenn du die Anforderungen erfüllst und dich für das Stipendium bewerben möchtest, wende dich bitte an Isabell Gros (isabell.gros@karlsruhe.ihk.de) – Tel.: 0721 174-207
Gib für einen reibungslosen Ablauf am besten bereits bei Kontaktaufnahme folgende Daten an:
- Vorname und Nachname
- Deine aktuelle Adresse
- Dein Geburtsdatum
Der Anmeldeschluss für das Weiterbildungsstipendium bei der IHK Karlsruhe ist jedes Jahr am 15. Januar.
Weitere Informationsquellen
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
Weiterbildungsberatung der IHK Karlsruhe